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Jahnarena

Anfahrt & Parken

Anschrift: Am Jahnplatz 2a, 08289 Schneeberg OT Neustädtel

Eintritt

Ticketpreise

     â–º Vollzahler: 3,00€

     â–º Ermäßigt: 1,50€

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 ACHTUNG:  Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erhaltet ihr zusätzlich zu jedem Heimspiel, der ersten Männermannschaft, unser vereinseigenes Stadionheft.

Stadionordnung

  1. Die Stadionordnung gilt innerhalb des umfriedeten Bereichs des Stadions und des Nebenplatzes (Bolzplatz).

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  2. Im Stadiongelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder eine sonstige Berechtigung

       (Ehrenkarte, Arbeitsausweis, Vereinsmitgliedsausweis u.ä.) mit sich führen und nachweisen können.

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  3. Alkoholisierte Personen oder solche, die gefährliche Gegenstände (Wurfgeschosse, Flaschen u.ä.) mit sich führen, haben

       keinen Zutritt zum Stadiongelände.

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  4. Jeder Besucher des Stadions ist verpflichtet, den Hinweisen der Ordner Folge zu leisten.

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  5. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen schädigt, gefährdet oder belästigt. Diskriminierende

        Äußerungen oder Beleidigungen sind grobe Unsportlichkeiten und sind zu unterlassen.

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  6. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, der Innenraum) sind ohne Genehmigung des

      Veranstalters nicht zu betreten.

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  7. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken, pyrotechnischen Erzeugnissen und Gegenständen, die sich zum Werfen eignen,

       ist verboten und führt zum Verweigern des Stadionzutritts.

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  8. Das ungesicherte Mitführen von Tieren ist untersagt.

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  9. Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer in den Umkleidebereichen ist untersagt. 

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10. Alle Besucher des Stadions sind aufgefordert, zur Ordnung und Sauberkeit des Stadiongeländes beizutragen (z.B. kein

      Wegwerfen von Gegenständen, welches zur Verunreinigung des Geländes führt u.a.).

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11. Getränke dürfen nur in solchen Gefäßen ausgegeben werden, die nicht als Wurfgeschosse geeignet sind.

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12. Das Befahren des Stadiongeländes mit PKWs ist untersagt sowie das Parken im Stadionbereich, außer an den

      gekennzeichneten Flächen.

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13. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen und bei Zuwiderhandlungen gegen die Stadionordnung kann Stadionverbot erteilt

      werden. 

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Der Vorstand

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